Selbstverteidigung | Definition
Selbstverteidigung ist die Vermeidung und die Abwehr von Angriffen, die auf die
seelische oder körperliche Unversehrtheit eines Menschen abzielen.
Die Spannweite solcher Angriffe beginnt bei Nichtbeachtung, unbedachten Äußerungen,
Einnehmen von Gemeinschaftsraum, setzt sich fort über Beleidigungen,
Mobbing und Körperverletzung und reicht bis zu schwersten Gewaltverbrechen.
Dabei ist jedoch immer die Ausübung von Macht das Ziel des Täters.
Die weit überwiegende Anzahl solcher Angriffe wird nicht von Fremden,
sondern von Bekannten (Mitschüler, Verwandte, Ehepartner) verübt.
Bei der Verteidigung gegen nicht-körperliche Angriffe spricht man heute auch von
Selbstbehauptung.
Die Abwehr eines Angriffes wird erforderlich, wenn Vermeidung und
Abschreckung nicht funktioniert haben
Variationen von Gefahren
Der Angreifer ist ein Fremder, es handelt sich um einen einmaligen, akuten Angriff.
Dann ist das wichtigste Ziel, Hilfe zu bekommen und die Situation entweder
zu beenden oder ihr zu entkommen.
Der Angreifer ist ein Bekannter oder Verwandter, der Angriff kann auch über einen
längeren Zeitraum andauern.
Hier ist Entkommen oft schwieriger, zum Beispiel für Kinder oder finanziell Abhängige.
Abgrenzung zur Notwehr
Unter den juristischen Begriffen Notwehr und Nothilfe sind lediglich Maßnahmen
zusammengefasst, die einen gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriff von sich
oder einem anderen abwenden, außerdem gilt als Notwehr auch der Schutz von
Gegenständen und anderen Rechtsgütern. Angriffe, die nicht strafbewehrt sind
oder deren Strafverfolgung durch Behörden aus praktischen Gründen nicht möglich ist,
werden vom Notwehrbegriff nicht abgedeckt (Beispiel: Mobbing).
Selbstverteidigung
Die Art und die Ausführung der Verteidigung muss so gewählt werden,
dass der Angriff sicher und endgültig abgewendet werden kann.
Bei mehreren Möglichkeiten soll die mildeste gewählt werden,
der Verteidigende muss jedoch kein Risiko eingehen,
wenn ein weniger schweres Mittel nicht mit Sicherheit zum Erfolg führt.
Im Gegensatz zum populären Irrglauben sind die Auswirkungen der Notwehrhandlung
auf den Angreifer irrelevant; weder ist ein Abwiegen von gesundheitlichen
Schäden beim Angreifer erforderlich noch sind Verletzungen des Angreifers,
die aus der Notwehrhandlung resultieren, strafbar.
Die Flucht muss einem Verteidiger nicht zugemutet werden: „Das Recht braucht
dem Unrecht nicht zu weichen.“
Wobei eine Flucht bei Messer angriffen, falls möglich immer bevorzugt werden sollte.
§ 32 StGB – Der Notwehrparagraph
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist,
um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Beispiele für Notwehrsituationen
Bedrohung und Nötigung, darunter zählt zum Beispiel die Androhung von Gewalt.
Sexuelle Nötigung: Betrifft überwiegend Frauen.
Unterschieden wird zwischen sexueller Belästigung und sexuellem Missbrauch.
Einbruch bzw. Hausfriedensbruch
Mobbing: Unterschieden werden muss hier zwischen körperlichem Mobbing
(Drängen in eine Ecke, Herumschubsen oder zu Boden zwingen) und psychischen Mobbing
(Beleidigungen, Verleumdung, Verbreitung falscher Tatsachen)
Körperlicher Angriff
Kampfsport und Selbstverteidigung
Die meisten Kampfsportarten waren einst Soldatenhandwerk, andere haben ihren
Ursprung in kriminellen Strukturen (Savate).
Heute sind sie Sportarten mit festen Regeln.
In realistischen Abwehrsituationen herrscht jedoch von vornherein ein Machtgefälle:
der Angreifer ist stärker/zahlreicher als der Verteidiger.
Die geistige Grundausrichtung der Kampfsportarten, einen gleich starken Partner
zu besiegen, ist der Selbstverteidigungssituation prinzipiell entgegengesetzt,
wo man einem überlegenen Angreifer entkommen will.
Dennoch sind einzelne Kampfsport-Techniken auch im Ernstfall einsetzbar.
Kampfkünste entstanden in Zeiten, in denen Menschen häufig mit Kämpfen konfrontiert
waren und sich verteidigen mussten, sei es mit oder ohne Waffen.
Um ihre komplexen und damit schwierig anzuwendenden Techniken und Prinzipien
im Ernstfall zu beherrschen, ist häufig jahrelanges Studium der Kampfkünste
vonnöten.
Zu den bekanntesten gehören Wing Chun, Aikidō, Karate, Taekwondo
und Jiu Jitsu.
Die filipinischen Kampfkünste zählen zu den jüngsten in der öffentlichkeit
popularisierten Kampfsystme.
Man geht davon aus, das erst seit den 1960er Jahren unter den verschiedenen
Begriffe wie Arnis, Escrima, Kali,etc. die philippinischen Kampfsysteme ihre
verbreitung erfahren haben.
Unsere Selbstverteidigungskurse basieren auf techniken der philipinischen Kampfkünste.
Schwerpunkte in der Ausbildung sind, das erlernen von Distanzgefühl,
peripheres Sehen, der Umgang mit flexiblen Gegenständne, wie Gürtel oder Handtuch
und Alltagsgegenständen, wie Schlüssel oder Kugelschreiber, zur Selbstverteidigung.
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